Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelpraxen

Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelpraxen – Alles Wichtige im Überblick

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein wichtiger Bestandteil der Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Auch Heilmittelpraxen müssen sich zunehmend mit den gesetzlichen Anforderungen, technischen Voraussetzungen und den Vorteilen der TI beschäftigen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, was die Telematikinfrastruktur ist, welche Komponenten benötigt werden und wie PraxWin Sie bei der Anbindung Ihrer Praxis unterstützt.

Die Telematikinfrastruktur (TI) bildet das sichere digitale Fundament im deutschen Gesundheitswesen. Ärzte, Therapeuten, Praxen, Krankenkassen und Kliniken werden über sie vernetzt, um Daten- und Informationsflüsse effizienter und sicherer zu gestalten.

Auch Heil- und Hilfsmittelerbringer werden Schritt für Schritt verpflichtet, sich an die TI anzubinden – und obwohl eine Fristverlängerung im Raum steht, sprechen viele Gründe dafür, jetzt die Initiative zu ergreifen.

Status & Fristlage

Nach dem Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) und § 360 SGB V war für Heil- und Hilfsmittelerbringer ursprünglich der 1. Januar 2026 als Pflichtstichtag für die TI-Anbindung vorgesehen.

Allerdings ist jetzt zusammen mit verschiedensten Verbänden eine geplante Verschiebung auf den 1. Oktober 2027 im Gespräch.

Eine Verschiebung mag auf den ersten Blick wie eine Entlastung wirken – doch gerade deswegen ist es ratsam, sich jetzt schon vorzubereiten.

Vorteile der frühzeitigen TI-Anbindung

1. Ruhigere Vorbereitung statt Zeitdruck

Wer frühzeitig anschließt, kann Technik, Abläufe und Mitarbeiterschulungen in Ruhe planen. Bei vielen Praxen könnte hingegen ein Last-Minute-Anschluss den Stress erhöhen: Lieferengpässe bei Konnektor/Gateway, Karten (z. B. eHBA oder SMC-B) sowie zusätzlicher Schulungsaufwand sind dann wahrscheinlicher.

Frühzeitiges Handeln bietet somit einen strategischen Vorteil.

2. Finanzielle Förderung & Refinanzierung nutzen

Heilmittelerbringer, die an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, haben Anspruch auf eine monatliche TI-Pauschale, mit der Ausstattungs- und Betriebskosten erstattet werden.

„Ab dem 1. Juli 2024 besteht für zugelassene Heilmittelerbringer Anspruch auf eine monatliche Telematikinfrastruktur-Pauschale (TI-Pauschale).“
  • Je früher Sie den Anschluss technisch realisieren, desto länger profitieren Sie von der Förderung.
  • Voraussetzung ist ein funktionsfähiger TI-Anschluss sowie die Antragstellung über das Portal des GKV-Spitzenverbandes.

Wer früh handelt, sichert sich eine längere Zeitspanne mit Förderanspruch.

3. Wettbewerbsvorteil und Zukunftssicherheit

Praxen, die sich frühzeitig mit der TI-Einbindung beschäftigen, positionieren sich als moderne und digital vernetzte Partner im Gesundheitswesen. Ärzte, Krankenkassen und Patienten erwarten zunehmend digitale Prozesse.

Wer früh startet, ist bestens auf zukünftige Anforderungen vorbereitet.

4. Stau vermeiden

Wenn viele Praxen erst kurz vor der gesetzlichen Verpflichtung aktiv werden, drohen längere Wartezeiten bei Dienstleistern, Lieferengpässe, höhere Kosten und längere Umsetzungstermine.

Verbände weisen darauf hin, dass eine Verschiebung der Pflicht zwar mehr Zeit verschaffen kann, gleichzeitig aber das Risiko eines erheblichen Umsetzungsstaus erhöht.

Wer jetzt handelt, reduziert dieses Risiko und kann die TI-Einführung planbar umsetzen.

Was ist bei der Umsetzung konkret zu beachten?

Damit Ihre Praxis erfolgreich an die TI angeschlossen werden kann, sollten folgende Schritte im Blick sein:

  • eHBA beantragen: Der elektronische Heilberufsausweis wird für Praxisinhaber bzw. verantwortliche Therapeuten benötigt.
  • SMC-B beantragen: Die Institutions- bzw. Praxisausweis-Karte ist Voraussetzung für den Anschluss Ihrer Praxis an die Telematikinfrastruktur.
  • Technische Ausstattung vorbereiten: Dazu gehören Konnektor oder TI-Gateway, Kartenterminal (z. B. eHealth-Kartenterminal mit gSMC-KT), Internetzugang sowie eine Praxissoftware mit TI-Fachanwendungen wie KIM.
  • Nachweise einreichen und Antrag stellen: Über das Portal des GKV-Spitzenverbandes wird die Eigenerklärung abgegeben. Erst mit vollständigen Nachweisen kann die TI-Pauschale ausgezahlt werden.
  • Mitarbeiter schulen und Abläufe anpassen: Technik allein reicht nicht. Mitarbeitende sollten geschult und Prozesse angepasst werden, zum Beispiel für die Nutzung von KIM statt Fax oder zur Vorbereitung auf die spätere elektronische Heilmittelverordnung (eVO).

Fazit

Für Heilmittelerbringer gilt: Die TI-Anbindung ist mehr als eine Pflichtaufgabe – sie ist ein strategischer Schritt Richtung Zukunft. Wer jetzt schon aktiv wird, sichert sich:

  • einen möglichst langen Förderzeitraum durch die TI-Pauschale.
  • mehr Ruhe und Planungssicherheit für Technik, Abläufe und Schulungen.
  • einen Wettbewerbsvorteil durch eine moderne Praxis-Digitalisierung.
  • die Vermeidung von Last-Minute-Stress und möglichen Engpässen.

Unsere Empfehlung: Nehmen Sie das Thema TI nicht erst kurz vor der Pflicht in Angriff. Gehen Sie schon heute in die Planung, informieren Sie sich über Ihre Anbieter-Optionen, prüfen Sie die technische Ausstattung und starten Sie frühzeitig mit der Antragstellung zur Refinanzierung.

So kann die Digitalisierung Ihrer Praxis vorausschauend, planbar und ohne Zeitdruck umgesetzt werden.

Warum eine Verschiebung der Pflicht kein Grund zum Abwarten ist

Auch wenn die Frist zur verbindlichen Anbindung vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben werden soll, sollten Sie nicht in Passivität verfallen.

  • Die technische Vorbereitung bleibt nötig – sie wird nicht automatisch einfacher oder günstiger, nur weil das Datum weiter hinten liegt.
  • Wer wartet, hat weniger Spielraum für ruhige Planung, passende Auswahl und Mitarbeiterschulung.
  • Frühanschluss heißt bessere Vorbereitung auf spätere Schlüsselanwendungen wie die elektronische Heilmittelverordnung (eVO).

Bereit für die Telematikinfrastruktur?

Starten Sie frühzeitig mit Ihrer TI-Anbindung. PraxWin unterstützt Heilmittelpraxen bei der Vorbereitung auf die Telematikinfrastruktur und zukünftige TI-Anwendungen – von der Praxissoftware bis zur digitalen Kommunikation.

Gerne beraten wir Sie persönlich und zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Praxis optimal auf die kommenden Anforderungen vorbereiten.




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Häufige Fragen zur Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelpraxen

Antworten rund um TI-Anbindung, gesetzliche Vorgaben, ePA, KIM und die Umsetzung mit PraxWin.

Was ist die Telematikinfrastruktur (TI)?

Die Telematikinfrastruktur ist das sichere digitale Gesundheitsnetz in Deutschland. Sie verbindet Heilmittelerbringer, Ärzte, Krankenkassen und weitere Akteure, damit medizinische Informationen datenschutzkonform ausgetauscht werden können.

Ist die TI für Heilmittelerbringer verpflichtend?

Die verpflichtende Anbindung wurde politisch auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Dennoch empfiehlt sich eine frühzeitige Vorbereitung, damit Praxen ausreichend Zeit für Einrichtung, Schulung und spätere TI-Anwendungen haben.

Welche Vorteile bietet die TI für Heilmittelpraxen?

Die TI erleichtert den sicheren Datenaustausch, reduziert Papierprozesse und schafft die Grundlage für digitale Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), KIM und zukünftige elektronische Verordnungen.

Welche TI-Anwendungen werden für Heilmittelpraxen wichtig?

Zu den wichtigsten Anwendungen gehören die elektronische Patientenakte (ePA), KIM (Kommunikation im Medizinwesen) sowie künftig weitere digitale Verfahren wie elektronische Heilmittelverordnungen.

Welche technischen Voraussetzungen benötigt eine TI-Anbindung?

Benötigt werden unter anderem eine geeignete Praxissoftware, ein zugelassener TI-Anschluss, ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) sowie die erforderlichen Sicherheitskomponenten Ihres TI-Anbieters.

Unterstützt PraxWin die Telematikinfrastruktur?

Ja. PraxWin unterstützt Heilmittelpraxen bei der Einführung der Telematikinfrastruktur und entwickelt die Software kontinuierlich für zukünftige TI-Anwendungen weiter.

Warum sollte ich die TI-Anbindung nicht bis 2027 aufschieben?

Eine frühzeitige Vorbereitung schafft Planungssicherheit, vermeidet Zeitdruck und erleichtert die Einführung neuer digitaler Anwendungen. So kann Ihre Praxis zukünftige gesetzliche Anforderungen ohne Hektik erfüllen.

Ist die TI-Anbindung sicher?

Ja. Die Telematikinfrastruktur erfüllt hohe Sicherheitsstandards. Der Datenaustausch erfolgt verschlüsselt und nach den Vorgaben der gematik sowie den geltenden Datenschutzbestimmungen.

Für welche Heilmittelpraxen ist die TI relevant?

Die TI betrifft Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen sowie weitere Heilmittelerbringer, die künftig digitale Anwendungen im Gesundheitswesen nutzen werden.

Wo erhalte ich Unterstützung bei der TI-Einführung?

PraxWin begleitet Sie bei der Vorbereitung auf die Telematikinfrastruktur und informiert Sie über aktuelle Entwicklungen sowie zukünftige TI-Funktionen für Heilmittelpraxen.

TL;DR: Dieser Beitrag erklärt die Telematikinfrastruktur (TI) für Heilmittelerbringer und Heilmittelpraxen. Er beschreibt die verschobene TI-Pflicht, die Vorteile einer frühzeitigen Vorbereitung sowie wichtige Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA), KIM und zukünftige elektronische Heilmittelverordnungen. PraxWin unterstützt Physiotherapie-, Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen bei der Vorbereitung auf die Telematikinfrastruktur und zukünftige digitale Prozesse.
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